Nicht nur Menschen können plötzlich akut erkranken, auch bei Tieren ist dies möglich. Um auch bei Tieren eine ärztliche Versorgung zu gewährleisten gibt es einen Tierarzt Notdienst. Die Regelung und Organisation dieses Dienstes obliegt der jeweiligen Landestierärztekammer. Diese regelt etwa, in welchem Zeitraum der Haustierarzt für die medizinische Versorgung zuständig ist, und wann der Tierarzt Notdienst zu besetzen ist. Auch wenn die Regelungen von den jeweiligen Kammern aufgestellt werden, kann man sagen, dass sie Bundesweit ziemlich ähnlich lauten.
So ist festgelegt, dass der Tierarzt, der Notdienst hat, über die Tierarztpraxis erreichbar sein muss. Wenn möglich, sollen die Tierbesitzer mit dem erkrankten oder verletzten Tier in die Praxis kommen. Hausbesuche sollen vermieden werden, da in dieser Zeit die Praxis nicht besetzt ist und der Tierarzt Notdienst somit nicht mehr gewährleistet ist. Der Notdienst soll bei den Patienten nur die Leistungen erbringen, die zur Lebenserhaltung oder Schmerzlinderung notwendig sind, oder die eine weitere Schädigung vom Tier abwenden. Weitergehende Leistungen wie Impfungen sind nicht vom Tierarzt Notdienst zu erbringen. Nach erfolgter Leistung überweist der dienst habende Tierarzt den Patienten in die Behandlung des Haustierarztes.
Besetzt wir der Tierarzt Notdienst in der Regel an Wochenenden und an Feiertagen. Unter der Woche ist während der Nachtstunden der Tierarzt zuständig, bei dem das Tier auch sonst in Behandlung ist. Die Kosten für den Tierarzt Notdienst müssen vom Tierbesitzer meist sofort beglichen werden. Allerdings kann dies der dienst habende Tierarzt nach eigenem Ermessen handhaben. Allerdings wird meist während der Zeit des Notdienstes ein erhöhter Gebührensatz berechnet. Im ländlichen Bereich, wo es weniger Tierärzte gibt, kann der Tierarzt Notdienst anders geregelt sein. Hier ist manchmal der einzige Tierarzt weit und breit auch für den Notdienst zuständig. Allerdings wird der Tierarzt Notdienst auf dem Land seltener wegen erkrankter oder verletzter Haustiere in Anspruch genommen, sondern häufiger wegen entbindender Nutztiere wie Kühe, Schweine oder Schafe. Auch Pferde gehören zum typischen Klientel im ländlichen Bereich, sowohl im normalen Praxisalltag, als auch beim Tierarzt Notdienst.
